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Zusatz zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen auf dem Flexi-ABO 

  1. Öffnungszeiten, Zusatzleistung
    Das impuls gewährt dem Nutzer während der offiziellen Öffnungszeiten, welche durch Ausschreibung im impuls bekannt gegeben sind, gegen das vereinbarte Entgelt die Benutzung der Einrichtung im vertraglich vereinbarten Umfang. Wird dagegen verstoßen, z.B. eine Zusatzleistung genutzt, die nicht vertraglich vereinbart wurde, muss diese entsprechend nachbezahlt werden.

  2. Mitgliedsausweis
    Die Gebühr des Mitgliedsausweises ist in der Aufnahmegebühr enthalten. Bei Verlust oder Beschädigung sind für eine neue Karte 5,- € zu entrichten.

  3. Adressänderung
    Änderung des Namens, der Adresse und der Bankverbindung des Nutzers, sind dem impuls unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Durch schuldhafte Unterlassung entstehende Mehrkosten, gehen zu Lasten des Nutzers.

  4. Übertragbarkeit
    Das Flexi-Abo sowie die Zusatzleistungen, insbesondere Getränke u. Sonne sind nicht übertragbar, sondern beziehen sich nur auf die in der Vereinbarung festgelegte Person. Eine Weitergabe ist nicht erlaubt.

  5. Mindestalter beim Sonnen
    Unter 18 Jahren ist das Sonnen gesetzlich nicht erlaubt.

  6. Getränke/Getränke-Flat
    Jeder Nutzer der eine Getränke-Flat gebucht hat, erhält zu Beginn einmalig eine IMPULS-Getränkeflasche. Bei Verlust ist eine neue Flasche mit einer Gebühr in Höhe von 3,50 € im impuls zu erwerben. Der Nutzer ist selbst für die Reinigung seiner Flasche verantwortlich. Im Getränke-Abo sind ausschließlich Mineralwasser, stilles Wasser und Mineralgetränke enthalten.
    impuls bietet Getränke zum kleinen Preis an. Es sind auf der Trainingsfläche keine eigenen Getränke gestattet.

  7. Datenschutzverordnung
    Durch die umseitige Unterschrift willigt das Mitglied gemäß Art.6 der DS-GVO darin ein, dass das Fitnessstudio zum Zwecke der Durchführung des Vertrages einschließlich der Zahlungsabwicklung, der Zugangskontrolle der Trainings-Betreuung (welche die Terminverwaltung, die Erhebung von Daten zur Erstellung eines Trainingplans ggf. gemäß Art. 9 der DS-GVO sowie die Einbindung des Mitglieds und dessen Gäste ins Clubleben), umseitige Daten erhebt, speichert und verwendet und nimmt zur Kenntnis, dass diese auf Verlangen, beim Studioleiter eingesehen bzw. nach Ablauf des Vertrages gelöscht werden kann.

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